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Postgraduale Weiterbildung in Neuropsychologie

Curriculum

EAN-Curriculum-(27.02.2023)

EAN-Curriculum-(27.02.2023)

Schematische Übersicht

Im Folgenden finden Sie eine schematische Übersicht über das EAN-Curriculum. Das Curriculum basiert auf den Qualitätskriterien des BAG. Details finden Sie im ausführlichen Curriculum (s. o.). 

 

Teil 1 – «Wissen und Können»

Dauer:

2 Jahre

Ziel:

Bestandene Zwischenprüfung

Urkunde / Zeugnis der Universität Zürich:

Diploma of Advanced Studies in Neuropsychology (DAS)

 

 

Inhalt

 

Umfang in Einheiten (E) a 45 Minuten

Wissen und Können

45-47 Kurstage (ca. 11 E / Tag) Präsenzunterricht

(Freitag und Samstag)

500

Vor- und Nachbereitung der Kurse

 

300

Selbststudium etc. [1]

 

400

Zwischenprüfung (schriftlich)

 

160

Gesamt

 

1360

 

Teil 2 – «Praktische Weiterbildung»

 

Voraussetzung:

DAS University Zürich

Dauer:

2 -3 Jahre

Ziel:

Bestandene Abschlussprüfung

Urkunde / Zeugnis der Universität Zürich:

Master of Advanced Studies in Neuropsychology (MAS)

Urkunde des BAG

Eidgenössisch Anerkannter Neuropsychologe / Neuropsychologin (EAN)

 

Eintrag in das PsyReg des BAG

 

 

Inhalt

 

Umfang in Einheiten (E) a 45 Minuten

Interne Supervision

Supervision bei FSP-Fachtitelträgern, gesondert anerkannten Supervisoren und Mitgliedern der Studiengangleitung

50

Externe Supervision[2]

Supervision bei FSP-Fachtitelträgern

150

Fallbeschreibungen

10 ausführlich dokumentierte Fälle

400

Selbststudium und theoretische Vertiefung

 

360

Eigene klinisch-neuropsychologische Tätigkeit mit Fallbeschreibungen

mindestens 180 verschiedene, behandelte und nachgewiesene Fälle unterschiedlicher Ätiologie

4800

Schlussprüfung (mündlich)

Die Prüfung wird durch den Koordinator (bzw. Geschäftsführer) des Weiterbildungsganges organisiert und von Prof. Dr. Andreas Monsch oder Prof. Dr. Lutz Jäncke und einem weiteren Mitglied der Studienleitung abgenommen.

 

Masterarbeit

1 Fallbericht mit zusätzlicher wissenschaftlicher Analyse

 

Gesamt

 

5840

 

 

[1] Die externe Supervision kann auch während des 1. Teils der Weiterbildung begonnen werden.


[2] Hierunter sind die zeitlichen Aufwendungen subsumiert, die mit der Organisation der externen Supervisionen, der klinischen Arbeit, der zusätzlichen Literatursuche und anderen Aspekten der Weiterbildung assoziiert sind.

Wegleitung zum EAN-Titel

Stand 04.03.2023

Theorie „Wissen und Können“ – Ziel DAS-Urkunde

 

  1. Anmelden zum theoretischen Teil der postgradualen Weiterbildung; Möglichkeit von Anerkennung bis zu 3 ECTS (90 Stunden = 120 Einheiten); nur universitäre postgraduale Weiterbildungsinhalte.
  2. Absolvieren des theoretischen Teils (alle Kurse besuchen, Vor- und Nachbereitung).
  3. Eventuell mit externer Supervision beginnen (ist nicht für den theoretischen Teil relevant. Wird erst für den späteren praktischen Teil relevant).
  4. Ablegen der Zwischenprüfung.
  5. Nach erfolgreichem Bestehen der Zwischenprüfung, Verleihung des Diploms (Diploma of Advanced Studies in Neuropsychology: DAS).

 

Praktischer Teil – Ziel MAS-Urkunde und EAN-Titel

 

  1. Anmelden und Einschreiben für den praktischen Teil. Möglichkeit von Anerkennung bis zu 10 ECTS (300 Stunden = 400 Einheiten); nur universitäre postgraduale Weiterbildungsinhalte. Entrichten Sie die geforderten Gebühren entsprechend der Gebührenordnung. Siehe hierzu auch das Informationsblatt Weiterbildungskosten in EAN-Dokumente.
  2. Voraussetzung ist die DAS-Urkunde des theoretischen Teils (s. o.). 
  3. Sammeln der externen Supervisions-Einheiten gemäss den Ausführungsbestimmungen (150 Einheiten). Anfertigen der Liste für die abgeleisteten externen Supervisionen. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Excel-Dokument: Dokumentation-externe-Supervisionen.xls unter EAN-Dokumente. Die einzelnen Supervisionen müssen durch den Supervisor visiert sein. Die Unterschrift kann digital erfolgen. Sinnvoll ist es, die Excel-Datei in eine PDF-Datei zu transformieren und den Supervisor zu bitten, in der entsprechenden Zeile sein Visum einzufügen. Beachten Sie die Ausführungsbestimmungen für Supervisionen!
  4. Sammeln der internen Supervisions-Einheiten gemäss den Ausführungsbestimmungen = 50 Einheiten. Anfertigen der Liste für die abgeleisteten internen Supervisionen. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Excel-Dokument: Dokumentation-interne-Supervisionen.xls unter EAN-Dokumente. Die einzelnen Supervisionen müssen durch den Supervisor visiert sein. Die Unterschrift kann digital erfolgen. Sinnvoll ist es, die Excel-Datei in eine PDF-Datei zu transformieren und den Supervisor zu bitten, im der entsprechenden Zeile sein Visum einzufügen.
  5. Anfertigen der Liste für die 180 dokumentierten Fälle. Siehe hierzu das Excel-Dokument: Dokumentation-Liste-180-Fälle.xls auf der EAN-Webseite unter EAN-Dokumente. Lassen Sie sich jeweils ein Blatt mit 20 Fällen von Ihrem Vorgesetzten unterschreiben beziehungsweise visieren. Beachten Sie die Ausführungsbestimmungen für Supervisionen!
  6. Fertigen Sie 10 Fallberichte gemäss den Ausführungsbestimmungen an. Reichen Sie diese Fallberichte als Word-Dokument bei der Studiengangkommission ein. Gleichzeitig bezahlen Sie an die EAN-Weiterbildung den Betrag von 4000 CHF zur Begutachtung der Fallberichte. Beachten Sie die Ausführungsbestimmungen für Fallberichte und die entsprechenden Informationsblätter (siehe EAN-Dokumente).
  7. Belegen Sie ihre praktische Tätigkeit in Kliniken und Praxen gemäss den Ausführungsbestimmungen (3600 Stunden = 4800 Einheiten). Berücksichtigen Sie dabei ihre Anstellungsprozente und die Dauer der Arbeit an den jeweiligen Institutionen. Hierzu reicht eine Bestätigung Ihrer Arbeitgeber, aus der Folgendes hervorgeht: (a) Anstellungsprozente, (b) Anzahl der Patientenkontakte pro Woche; (c) Bestätigung über den Umfang der klinischen Tätigkeit (in Stunden / Einheiten). Beachten Sie die Ausführungsbestimmungen bzgl. des Anerkennens von Weiterbildungseinrichtungen. 
  8. Anfertigen der Masterarbeit.
  9. Reichen Sie alle Unterlagen bei der Studiengangleitung ein (die Fallberichte haben Sie bereits getrennt eingereicht; s. o.).
  10. Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung.
  11. Absolvierung der mündlichen Abschlussprüfung.
  12. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung Erhalt des MAS-Titels der Universität Zürich.
  13. Die Studienleitung beantragt aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der postgradualen Weiterbildung die Ausstellung der EAN-Urkunde des BAG und den Eintrag in das PsyReg.
  14. Die beiden Urkunden werden Ihnen innerhalb von 1–3 Monaten ausgehändigt. Die Verzögerung ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass für den Antrag beim BAG etwas mehr Zeit einkalkuliert werden muss.

Weiterführende Informationen

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EAN