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Postgraduale Weiterbildung in Neuropsychologie

Liste der aktuell anerkannten praktischen Weiterbildungseinrichtungen

Lister der aktuell anerkannten Weiterbildungseinrichtungen

Hier finden Sie eine Liste (XLSX, 36 KB) der aktuell anerkannten Weiterbildungseinrichtungen. Bitte bedenken Sie, dass sich die in dieser Liste aufgeführten Informationen in Abhängigkeit aktueller Entwicklungen ändern können. Die hier aufgeführten Weiterbildungseinrichtungen haben sich im Rahmen einer von der SVNP durchgeführten Umfrage gemeldet. Deshalb sind wahrscheinlich nicht alle infrage kommenden Einrichtungen hier gelistet. Einige hier aufgeführten Weiterbildungseinrichtungen haben wir ergänzend zu dem SVNP-Umfrageergebnis aufgenommen, da diese Einrichtungen die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllen.

Wir werden uns vorbehalten, die jeweiligen Weiterbildungseinrichtungen zu besuchen und zu evaluieren.

Grundvoraussetzung für die Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen sind die im Curriculum festgelegten Rahmenbedingen, die an dieser Stelle zusammengefasst aufgeführt sind:

§ 16 Klinisch-neuropsychologische Praxis des EAN-Curriculums

  • Jeder Weiterzubildende soll während der Weiterbildung die notwendige breite Erfahrung in der klinisch-neuropsychologischen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie Beratung von Menschen jeden Alters mit unterschiedlichen neuropsychologischen Krankheits- und Störungsbildern erwerben.
  • Die Einrichtungen müssen den Weiterzubildenden ermöglichen, Patienten mit verschiedenen neuropsychologischen Störungs- und Krankheitsbildern zu diagnostizieren, zu therapieren und/oder zu rehabilitieren.
  • Die klinische Praxis umfasst mindestens 4800 Ausbildungseinheiten (3600 Stunden) klinisch-neuropsychologische Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss in mindestens zwei verschiedenen, ambulanten und/oder stationären Einrichtungen absolviert werden.
  • Die notwendige Breite der Praxiserfahrung kann sowohl intrainstitutionell als auch interinstitutionell durch Rotation zwischen verschiedenen Praxisorten sichergestellt werden.
  • In der Weiterbildungsstätte muss für die engmaschige Betreuung der Assistenzneuropsychologen/innen mindestens eine 80%-Stelle vorhanden sein, die durch eine oder zwei Personen mit einem Fachtitel in Neuropsychologie (Fachpsychologe/in für Neuropsychologie FSP, resp. EAN-Titelträger/in) abgedeckt wird. Diese Fachneuropsychologen:innen dürfen den Titel auch kürzer als 5 Jahre führen.

Eine detaillierte Beschreibung der Kriterien zur Anerkennung einer Weiterbildungsstelle finden Sie hier (DOCX, 27 KB).

Am Ende dieses Word-Dokumentes befindet sich der Antrag zur Anerkennung der Weiterbildungsstelle.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden ihn an die Studienleitung (Prof. Dr. Lutz Jäncke, E-Mail: lutz.jaencke@uzh.ch).

Weiterführende Informationen

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